Ab dem 01.01.2026 ist die Dokumentation, mit der Änderung des Art. 67 nach §11 PflSchG gemäß der Verordnung (EU) 1107/2009 und Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 zum Inhalt und Format zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen Pflicht. Sie muss in einer elektronischen, maschinenlesbaren Form geführt werden.
Es wird gerade überlegt die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung um ein Jahr auf den 01.01.2027 zu verschieben. Eine Entscheidung auf Bundesebene wird in Kürze erwartet.
Der Aufzeichnungsumfang (z.B. Zulassungsnummer, BBCH-Stadium usw.), ist jedoch auch im Falle einer Verschiebung der digitalen Aufzeichnungsmethode ab dem 01.01.2026 unbedingt erforderlich. Die Dokumentation der Anwendungsdaten ist in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format spätestens 30 Tage nach der Verwendung beim beruflichen Verwender bindend.
Für diesen Zweck haben wir nun eine bedienerfreundliche Excel-Tabellenanwendung entwickelt, die alle gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und auf den meisten PCs mit Windows- und Linux-Betriebssystem läuft.
In die Tabellen werden einmalig sämtliche relevanten Daten Ihres Betriebes eingetragen. Diese können vom Anwender selbst, oder durch uns gepflegt werden. Die Daten der Pflanzenschutzmittel, Kulturen usw. werden durch öffentliche Quellen der Institutionen bereitgestellt.
Die Dokumentation erfolgt über eine übersichtliche Tabelle mit Auswahl- und Eingabefenstern. Hinterlegte Daten werden automatisch in das Formular übernommen. Mit einem Klick auf „Dokument erstellen“, werden die erforderlichen Dokumente automatisch auf Ihrem PC abgelegt.
Anpassungen und Erweiterungen speziell auf Ihren Betrieb, können selbstverständlich nach Rücksprache umgesetzt werden.
Bei Interesse kontakieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.